Stand 21.03.2022
Liebe Fame Academy Mitglieder,
seit Sonntag den 20.März 2022 treten die Corona-Lockerungen in Schleswig-Holstein in Kraft.
Somit entfällt auch die 3G Regel.
Stand 03.03.2022
Liebe Fame Academy Mitglieder,
ab dem 03.März 2022 treten weitere Corona-Lockerungen in Schleswig-Holstein in Kraft.
Es gilt die 3G Regel.
3G: vollständig geimpft, genesen, negativ getestet.
Ausgenommen sind Kinder bis zur Einschulung sowie minderjährige Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden.
Stand 07.01.2022
Liebe Fame Academy Mitglieder,
vor dem Hintergrund der steigenden Corona-Zahlen hat Schleswig-Holstein weitere Einschränkungen beschlossen.
2G wird nun flächendeckend durch 2G+ ersetzt.
Somit muss ab Mittwoch den 12.01.2022 zusätzlich zum Impf- oder Genesen-Nachweis ein aktueller Negativtest vorgezeigt werden (Gültigkeit: 24 Stunden).
Ein Selbsttest ist nicht gültig!
Diese Regelung betrifft alle, die die Fame Academy betreten! (Eltern die die Räumlichkeiten der Fame Academy betreten)
Kein Test-Nachweis:
Bitte Beachtet:
Unter 18 Jahren
Genesen
MASKEN und ABSTANDSREGEL:
"Außerhalb" des Unterrichtsraumes besteht nach wie vor Masken und Abstandspflicht.
Der Mund-Nasenschutz (FFP2-Maske oder medizinische Maske) darf nur auf der zugewiesenen Unterrichtsfläche abgenommen werden.
Wir empfehlen auch das Tragen der Maske im Unterricht.
BITTE MITBRINGEN:
Deine eigene saubere Matte oder Badetuch. Und natürlich gute Laune. :-)
HYGIENEREGELN:
- Hände sind vor und nach dem Unterricht zu desinfizieren. Desinfektionsstationen vor dem Tanzsaal-Eingang und dem Ausgang sind vorhanden.
- Schüler:innen die Anzeichen von Schnupfe, Husten, Atemnot, Geschmacks- und Geruchsstörungen, Gliederschmerzen, Übelkeit/Erbrechen sowie Durchfall oder andere Zeichen einer Erkältung aufweisen, bleiben zu Hause.
Sobald neue Maßnahmen getroffen werden, werden wir Euch hier aufklären.
Bleibt Gesund
Euer Fame Academy Team
Stand 19.November 2021
Liebe Fame Academy Mitglieder,
vor dem Hintergrund der steigenden Corona-Zahlen, kommt es ab Montag den 22.November 2021 in Schleswig-Holstein zur 2G-Regelung.
Zugang haben unter 2G-Regelung:
- GEIMPFT: Nachweis eines vollständigen Impfschutzes. Wobei die letzte Impfung mind. 14 Tage zurückliegen muss.
- GENESEN: Falls Du genesen bist, ein positives PCR-Testergebnis, das mind. 28 Tage alt oder höchstens 6 Monate alt ist.
- AUSNAHMEN: Von der 2G-Regel ausgenommen sind Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres, sowie Schüler:innen unter 18 Jahren, die regulär mind. zweimal pro Woche in der Schule getestet werden. Bitte einen Nachweis der Schule vorlegen.
MASKEN und ABSTANDSREGEL
"Außerhalb" des Unterrichtsraumes besteht nach wie vor Masken und Abstandspflicht.
Der Mund-Nasenschutz (FFP2-Maske oder medizinische Maske) darf nur auf der zugewiesenen Unterrichtsfläche abgenommen werden.
BITTE MITBRINGEN
Deine eigene saubere Matte oder Badetuch. Und natürlich gute Laune. :-)
HYGIENEREGELN
- Hände sind vor und nach dem Unterricht zu waschen oder zu desinfizieren.
- Schüler:innen die Anzeichen von Schnupfe, Husten, Atemnot, Geschmacks- und Geruchsstörungen, Gliederschmerzen, Übelkeit/Erbrechen sowie Durchfall oder andere Zeichen einer Erkältung aufweisen, bleiben zu Hause.